Egringen ist ein Ortsteil von Efringen-Kirchen.
Egringen liegt auf der linken Seite des Feuerbachtals, am Nordhang des Läufelbergs und Reckholders. Auf den Äckern des Südhang finden sich Spuren alter Eisenverhüttung - Schlackenbrocken und aus dem Eisenerz ausgelesener Feuerstein. Von der spätkeltischen Zeit bis wohl weit in das Mittelalter hinein hat man in Efringen-Kirchen und im benachbarten Schliengen-Liel im Rennofen-Verfahren Roheisen erschmolzen.
Geschichtliches
Strachfridus schenkt seinen Besitz in Aguringas, in Onninchova und Mulinhaimo dem Kloster St. Gallen. Das war am 21.12.758, und eines der beiden Schenkungs-Vertrags-Exemplare existiert noch. Das ist die älteste aller Urkunden aller Ortschaften des heutigen Efringen-Kirchen. Aguringas-Egringen ist damit offiziell der älteste Ortsteil.
Zufall gepaart mit Glück - damit eine Urkunde 1200 Jahre überdauern kann, muß sie behütet und beschützt werden. Nur wenige originale Urkunden aus den Jahrhunderten vor 1000 haben es bis heute geschafft, und 700 davon im Kloster St. Gallen. Über 1000 Ortschaften haben hier ´ihre´ Ersterwähnung. Der Kanton St. Gallen und seine Steuerbürger wenden ein Vermögen auf für den Erhalt der Urkunden, für Stiftsarchiv und Stiftsbibliothek, pro Jahr, wohlgemerkt. Die Bestände in Stiftsarchiv und Stiftsbibliothek sind seit 2017 UNESCO-Weltdokumentenerbe.
Doch nicht nur St. Gallen hat Besitz und Rechte in Egringen, sondern auch die Klöster und das Domstift in Basel, die Herren von Rotberg und von Grünenberg und viele Basler Bürger. Fast 200 Urkunden aus dem 14., 15., 16. Jh. betreffen Güter in Egringen.
"Item tertia ante Jeorji anno 49 brant man zuo Basel einen boeswicht; hat zuo Egringen ein hus verbrent, 3 kint dorinne und einen swachen man, die stuben verbunden, das sú nit moechtend usskomen." Ein besonders heimtückisches Verbrechen, 1449 mit dem Tode bestraft. Die Egringer Urkunden (und die der anderen Orte ebenso) sprechen von vielerlei Gerichtsbarkeit. Todesurteile verhängen und vollstrecken darf nur, wer die hohe oder Blutsgerichtsbarkeit besitzt - Mord, Raub, Zauberei usw. Die niedere Gerichtsbarkeit ahndet die weniger schlimmen Vergehen. Das (bischöfliche) geistliche Gericht ist für Glaubensverfehlungen zuständig und kann Bußübungen, Wallfahrten etc. verhängen. Streit um Abgaben usw. klärt das Dinghofgericht. Theoretisch. Wer wo wie wem gegenüber welche Gerichtszuständigkeit hatte - eine Wissenschaft für sich, schon für die Zeitgenossen. Denn auch die Rechte an (und Einnahmen aus) Gerichtsbarkeit werden verkauft, verpfändet, verliehen, vererbt. Welcher Grundherr ist für welchen Delinquenten zuständig, auf wessen Hoheitsgebiet ist die Übeltat passiert, in wessen Territorium der Bösewicht geschnappt?
1392 verkauft das Kloster St. Gallen den Kirchensatz und den Dinghof in Egringen an das Basler Spital. Ab jetzt setzt das Spital den Meier ein. Das Basler Spital, sein Dinghof und der Meier werden in den folgenden Jahrhunderten für Egringen prägend sein.
(Text: Museum in der ‘Alten Schule’ / Dr. Maren Siegmann / 2024)