"Des ersten sol (er) die rinkmure des underen huses abwerffen und slissen, dem grund glich inwendig, und dazuo den inbuw ouch genczlich slissen und abtuon, und ouch die mittelmur, die do ist zwischent den zwein hüseren, glicher wise slissen inwendig dem grund glich, ußgenommen die zwo capellen."
Es geht um den Abriß der Burg Istein, der originale Handwerkervertrag von 1410/11 beschreibt, was zu tun sei. Alles schleifen, alles abreißen und vom Fels stoßen, das obere Haus und das untere Haus, die Mittelmauer zwischen beiden Häusern, ausgenommen die zwei Kapellen. Näheres erfahren wir nicht, leider.
Zwei Kapellen, das bringt Sinn. Jeweils eine für die Besatzung des oberen Hauses (der Oberburg) und für die des niederen Hauses. Es war möglich, oberes und niederes Haus zu schleifen, die Kapellen dagegen zu verschonen - sie müssen also (einigermaßen) frei gestanden haben. Im Belagerungsfall war Göttliche Hilfe besonders wichtig: der Besuch der Kapelle für die jeweilige Mannschaft wird auch im Kriegsfall problemlos möglich gewesen sein.
(Text: Museum in der ‘Alten Schule’ / Dr. Maren Siegmann / 2024)