Station: [17] Hofstetter Haus Austrag
Wie versprochen, erzählen wir Ihnen, warum der alte Bartschuster bis zu seinem Tod in der Austragstube dieses Hauses leben konnte – obwohl die Besitzer wechselten.
Jedes Bauernhaus der vergangenen Zeit hatte eine sogenannte Austragstube. Der Austrag war eine Art der Altersvorsorge. Damals gab es keine staatlichen Renten, es war der Bauernhof mit seinem Grund und Boden, der die Existenz sicherte – bis zum Tod.
War ein Besitzer in die Jahre gekommen, zog er sich zurück. Den Hof vererbte er an seine Kinder – oder er verkaufte das Anwesen. Jedoch nicht, ohne die Altersvorsorge zu regeln. So erhielt der scheidende Besitzer – wie Sie schon in der Geschichte des Bartschusters erfahren haben – Wohnrecht auf Lebenszeit. In notariell beglaubigten Kauf-, Erbschafts-, oder Übergabeverträgen wurde das „Leibgeding“ genau festgehalten.
Der ehemalige Besitzer zog also in die eigens dafür vorgesehene Austragstube – wir haben hier ein Beispiel rekonstruiert. Oft hatte sie einen separaten Eingang. Einfach war das Zusammenleben der Generationen nicht immer. Vor allem wenn die neuen Besitzer nicht zur Familie gehörten. In Probfeld gab es zum Beispiel einen Hof, da hatte die Austragstube einen separaten Eingang auf der hofabgewandten Seite, weil sich die Bewohner nicht begegnen wollten.
Neben dem Wohnrecht in einem beheizbaren Raum hatten die Altenteiler auch das Recht, mit Lebensmitteln versorgt zu werden – mit Getreide, Kartoffeln, Milch, Schmalz, Eiern und Fleisch. Weiterhin kamen Verbrauchsgüter hinzu wie Kochsalz und Petroleum für die Beleuchtung. Auch die Mitbenutzung des Brunnens und des Gemüsegartens war garantiert …
… und die Nutzung von – ach, kommen Sie mit raus und schauen Sie selbst!