Station: [6] Raum der Menschenrechte


„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“ – so heißt es im ersten Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Und zwar unabhängig von Rasse, Geschlecht oder Religion. Diese Erklärung wurde am 10. Dezember 1948 von den Vereinten Nationen in Paris beschlossen. Sie sollen den größtmöglichen Schutz aller Menschen im Hier und Jetzt gewährleisten.

Hier im Raum der Menschenrechte – übrigens in der sogenannten Kanzel des ehemaligen Kameradschaftshauses –, setzt sich das Museum mit Anspruch und Wirklichkeit auseinander. Sind die Menschenrechte wirklich für alle gleich? Schauen wir doch mal näher hin. 

Niemand darf diskriminiert werden. Artikel 2.

Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen. Artikel 13.

Recht auf Asyl. Artikel 14.

Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Artikel 23.

Die Themen Flucht, Fluchtursachen und Migration stehen im Zentrum der Diskussion, die wir hier regelmäßig mit Besucherinnen und Besuchern durchführen. Genauso leidenschaftlich diskutieren wir über den Gender Pay Gap, also den Verdienst- oder Rentenabstand zwischen Frauen und Männern. 

Das Museum sammelt zu den zentralen Themen Zeitungsausschnitte, die dort auf dem Tisch liegen. Was meinen Sie? Verstößt die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen gegen Artikel 23 des Menschenrechts? Oder die aktuelle Asylpolitik gegen Artikel 14 – oder handeln wir im Sinne der Menschenrechte? 

Zum Abschluss möchten wir Sie zu einer Rate-Runde einladen. Es geht um die Einsatzwesten, die an der Fensterfront hängen. Sie symbolisieren, in wie vielen Ländern die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung tätig ist. Finden Sie die Einsatzwesten, die zum Beispiel in Kolumbien, Malaysia, Spanien und den Niederlanden getragen werden. Welche Länder entdecken Sie noch?

Foto 1: © Rotkreuz Museum
Foto 2: © Dagmar Trüpschuch