Beschreibung
Die Stadt Homberg besaß seit 1671 das Privileg zum alleinigen Wein- und Branntweinausschank. Sie verpachtete das zugleich als Herberge dienende Wirtshaus jeweils für mehrere Jahre an einen Homberger Bürger. Die Ware zum Ausschank erhielt der Pächter vom städtischen Weinmeister.Noch im 19. Jahrhundert befand sich in dem bereits vor dem Jahr 1700 erbauten Fachwerkhaus eine Gastwirtschaft mit Metzgerei und Gastzimmer.