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Gemeinde Hürtgenwald

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Gemeinde Hürtgenwald
Straße
August-Scholl-Straße 5
Ort
52393 Hürtgenwald
Land
Deutschland
Telefon
02429 9039142
Web
https://Kleinhau
E-Mail
buergermeister@huertgenwald.de
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Entstehen der Gemeinde

Sie ist durch den freiwilligen Zusammenschluß der ehemals selbständigen, im Amtsverband Straß-Bergstein verwalteten Gemeinden Bergstein, Brandenberg, Gey, Großhau, Hürtgen, Kleinhau und Straß mit Wirkung vom 01.07.1969 gebildet worden.

Im Rahmen der kommunalen Neugliederung entstand die Gemeinde Hürtgenwald in ihrer jetzigen Größe am 01.01.1972 durch den Zusammenschluß mit der früheren Gemeinde Vossenack aus dem ehemaligen Landkreis Monschau.

Zur Gemeinde Hürtgenwald gehören heute die Ortschaften:

Bergstein, Brandenberg, Gey, Großhau, Horm, Hürtgen, Kleinhau, Raffelsbrand, Schafberg, Simonskall, Straß, Vossenack, Zerkall

Herkunft des Namens "Hürtgenwald"

Die Durchsetzung des Namens „Hürtgenwald“ als amtliche Bezeichnung für die heutige Gemeinde war ein Prozess, der sich in mehreren Phasen vollzogen hat.

Auch wenn die genaue Entstehung des Namens „Hürtgenwald“ innerhalb der US-amerikanischen Streitkräfte Ende des Jahres 1944 sowie der anschließende Transfer des Namens in den deutschen Wortschatz bzw. das kollektive Gedächtnis noch weiterer Erforschung bedarf, so lässt sich durchaus ab 1947 eine Phase der Adaption bzw. Verwendung des Namens „Hürtgenwald“ in amtlichen Schriftstücken der Amtsverwaltung Straß-Bergstein, der Kreisverwaltung Düren oder der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen nachweisen. Darüber hinaus bedienten sich auch private Bürger dieses Namens und trugen damit zur Verbreitung und Perpetuierung dieses Namens bei.

In einer zweiten Phase wurde der Name ab 1960 erstmals amtlich, indem ein Wasserleitungszweckverband und somit ein öffentlich-rechtlicher Zweckverband diesen Namen trug. Möglicherweise spielten dabei pragmatische Gründe eine Rolle, indem ein Gebiet, das sich über mehrere Gemeinden erstreckte, die zum ehemaligen Kampfgebiet „Hürtgenwald“ zählten, damit ein Name oder eine Identität gegeben werden sollte.

Die sich zeitlich anschließende kommunale Neugliederung in Nordrhein-Westfalen war ihrerseits ein aus mehreren Phasen bestehender Prozess. Rein formal bestand die kommunale Neugliederung aus einer ersten Phase von 1965 bis 1969, die aus der Initiative der Landregierung zur wissenschaftlichen Begutachtung einer Neugliederung, dem Entschluss der Landesregierung zur Neuordnung der Kommunen, der Anregung von freiwilligen Neuordnungen („von unten“) sowie dem sogenannten ersten Neugliederungsprogramm bestand und in entsprechenden Neugliederungsgesetzen ihren Abschluss fand. Daran schloss sich eine zweite, stärker „von oben“ also durch die Landesregierung gesteuerte Phase, das sogenannte zweite Neugliederungsprogramm an, das eine umfassende und abschließende Neugliederung von Gemeinden und Kreisen der acht Neugliederungsräume durch entsprechende Gesetze umfasste. Am Ende dieses Prozesses, der bezogen auf ganz Nordrhein-Westfalen von verfassungsgerichtlichen Verfahren und dem ersten Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen begleitet wurde, stand 1975 die Einheitsgemeinde bzw. die Abschaffung der Ämter.

Die kommunale Neugliederung des Amtes Straß-Bergstein im Rahmen des Teillösungserlasses des Innenministers des Landes Nordrhein-Westfalen vollzog sich zwischen 1966 und 1969 dabei in drei Phasen. Am Anfang stand 1967 die Frage, ob und auf welche Weise eine Neugliederung im Amt Straß-Bergstein erfolgen sollte. Initialzündung für diese Frage waren dabei insbesondere das vom Kreis Düren beauftragte Laux-Gutachten und die Anregung von Amtsdirektor Böhmer aus sieben finanzschwachen Kommunen eine Großgemeinde zu bilden. Trotz mancher Bedenken setzte sich in den Gemeinderäten dabei der Wille zu einer Neugliederung durch. Umstritten blieb dabei zunächst noch, ob das Ergebnis dieser Neuordnung eine Art große Lösung in Gestalt einer Großgemeinde im Amt Straß-Bergstein - neben Untermaubach - sein sollte oder eine Art kleine Lösung aus zwei neuen Gemeinden (den „Höhengemeinden“ einerseits und einer Gemeinde aus Straß und Gey andererseits) ebenfalls neben Untermaubach. Der Teillösungserlass vom Dezember 1967 setzte den neugliederungswilligen Kommunen nicht nur zeitlichen Entscheidungsdruck, sondern führte wegen des Verbots von „Sperrlösungen“ bei manchem Ratsmitglied im Amt Straß-Bergstein zu der Erkenntnis, dass nur eine Großgemeinde von den Aufsichtsbehörden genehmigt werden würde. Mit Blick auf Identitätsgesichtspunkte bot sich die Großgemeinde an, weil der historisch seit dem 19. Jahrhundert gewachsene Amtsverband Straß-Bergstein als solcher praktisch erhalten blieb, nur mit dem Unterschied, dass er nicht mehr aus einzelnen Kleinstgemeinden bestand, sondern aus einer Großgemeinde. Ferner dürfte der freiwillige Zusammenschluss 1969 dergestalt Fakten geschaffen haben, dass beim zweiten Neugliederungsprogramm eine Aufteilung des Amtsverbandes Straß-Bergstein oder seine Zuordnung zu einem anderen Kreis (möglicherweise einem Eifelkreis) zumindest erschwert worden ist.

Nachdem in dieser ersten Phase also der Entschluss zur Bildung einer Großgemeinde gefasst war, schloss sich in einer zweiten Phase die Frage nach dem Namen für diese neue Kommune an. Dabei favorisierten sowohl die Kreisverwaltung in Düren als auch die Amtsverwaltung in Gey nicht erst im Gesetzgebungsverfahren den Namen „Hürtgenwald“. Beide Verwaltungen versuchten zunächst über den Entwurf eines Gebietsänderungsvertrages den Namen festzuschreiben. Die Tatsache, dass sich zunächst gegen den Namensvorschlag in den Räten kein Widerspruch erhob bzw. der Name in dem Ausschuss zur Beratung von Fragen der kommunalen Neugliederung am 24. Juni 1968 fast einstimmig vorgeschlagen wurde, lässt nachträgliche Bedenken entweder in der Bevölkerung oder bei Politikern vermuten, über die mangels Quellen nur spekuliert werden kann. Möglicherweise verbanden Teile der Bevölkerung mit dem Namen „Hürtgenwald“ auch schmerzliche Erinnerungen an Zwangsevakuierung, Zerstörungen und Entbehrungen. Vielleicht sahen manche Kommunalpolitiker in der Namenswahl eine Art Vorentscheidung über den Sitz der Kommunalverwaltung. Schließlich deutete sich seit 1966 an, dass künftig Kleinhau zum Zentralort der Gemeinden und somit zu einem möglichen Verwaltungssitz der Großgemeinde ausgebaut würde. Daher wäre denkbar, dass Politiker aus Gey diese Tendenzen kritisch bewerteten und sich daher besonders schwer mit der Namensfrage taten. Bei der Formulierung des entsprechenden Gesetzentwurfs spielten diese Fragen für die Kreisverwaltung und die Bezirksregierung offenbar weniger eine Rolle. Dort bot sich der Name an, weil es in der neuen Großgemeinde praktisch keinen dominierenden Ort ab, auch wenn Gey von der Einwohnerzahl her etwas größer ist als die übrigen Orte. Des Weiteren schien der Name insoweit „neutral“, als er keine Dominanz eines Ortes über die anderen Orte ausdrückte. Die Historie der „Hürtgenwaldschlacht“ von 1944 spielte dabei nur insoweit eine Rolle, als das ehemalige Kampfgebiet sich auch auf Vossenack erstreckte. Während des Gesetzgebungsverfahrens 1969 deutete sich bereits an, dass die Gemeinde Vossenack in Zukunft, d.h. ab 1972 aller Wahrscheinlichkeit nach in den Raum Straß-Bergstein einbezogen werden würde. Daher ließe sich die Namensentscheidung auch als eine Art Gebietsanspruch des Kreises Düren auf die Gemeinde Vossenack deuten, was aber die Politiker in Vossenack offenbar nicht so wahrgenommen haben.

Denn als während des zweiten Neugliederungsprogramms feststand, dass die Gemeinden Hürtgenwald und Vossenack zukünftig eine Einheit bilden würden, da war der Name „Hürtgenwald“ gesetzt. Die Neugliederungsvorschläge des Innenministeriums sprachen in diesem Zusammenhang von einer neuen Gemeinde Hürtgenwald. Und auch die Kommunalverwaltungen in Gey und Simmerath sahen in ihren Entwürfen möglicher Zusammenschlussverträge den Namen „Hürtgenwald“ für die neue Kommune vor. Gegen diesen Namen gab es laut den Ratsniederschriften der Gemeinden Vossenack und Hürtgenwald offenbar auch keine Widersprüche. Mit der Eingliederungslösung stellte sich diese Frage aber nicht mehr. Da es im Vorfeld keine Widersprüche gab, dürften zudem andere Gründe als die Vermeidung eines möglichen Namensstreits für die Eingliederungslösung maßgeblich gewesen sein.

Im Ergebnis ist daher festzuhalten, dass die Namensgebung der Gemeinde Hürtgenwald weniger aus „musealen“ Gründen zur Erinnerung an die Kriegsereignisse Ende 1944 erfolgt ist. Diese Ereignisse spielten zwar in einigen Ratssitzungen eine Rolle. Die Namensentscheidung ist aber in der Kreisverwaltung Düren getroffen und durch das Innenministerium bzw. den Gesetzgeber mitgetragen worden. In der Kreisverwaltung Düren waren dabei pragmatische Gründe, nämlich die Suche nach einem „neutralen“ Namen für die neue Gemeinde maßgeblich. Die Ambivalenz des Namens deutete die Bezirksregierung Aachen dergestalt, dass sie die Prägung des Gemeindegebietes durch Wald als charakteristisch herausstellte. Allerdings liegt die Ambivalenz des Namens auch in seiner Entstehung während den Kriegsereignissen von 1944 und ist daher auch eine Art lokaler Erinnerungskultur in Anspielung auf ein national bekanntes historisches Ereignis. Im Innenministerium, dem Landeskabinett und im Landtag wurde die Namensfrage gar nicht erörtert. Die Diskussionen in den Aufsichtsbehörden und im Landtag in Bezug auf die Gesetze zur kommunalen Neugliederung des Landkreises Düren bzw. des Neugliederungsraumes Aachen von 1969 bzw. 1971 bezogen sich auf andere Kommunen.

(Daniel Pawlik)

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