„Highlights der Stadtgeschichte für Anfänger“ am Sonntag, 27.09., 11.30 Uhr
Sonntag 27.09., 11.30 Uhr
„Highlights der Stadtgeschichte für Anfänger“
Führung mit Iris Baumgärtner durch die Dauerausstellung des Stadtmuseums
Nach der nahezu vollständigen Zerstörung Rastatts im Pfälzischen Erbfolgekrieg 1689 erlebt die Stadt mehrere einschneidende Zäsuren und wird Schauplatz bedeutender historischer Ereignisse. Markgraf Ludwig Wilhelm hatte besondere Pläne für den Wiederaufbau Rastatts. Er beauftragt einen italienischen Architekten, den er am Wiener Hof kennengelernt hatte, die erste Planstadt am Oberrhein gemeinsam mit einer gewaltigen barocken Schlossanlage zu entwerfen. Beides, der nach geometrischen Regeln konzipierte Grundriss und das ehemalige Residenzschloss prägen seither die Innenstadt Rastatts. Dieses Schloss wird 1714 Schauplatz europäischer Friedensverhandlungen. Frankreich und das Habsburger Reich schließen nach dem Spanischen Erbfolgekrieg hier einen Vertrag, der für eine lange Zeit Frieden bringen sollte, und die ausgeplünderte kriegsmüde Markgrafschaft unter Markgräfin Sibylla Augusta wieder aufblühen lässt. Nach dem Verlust des Residenzprivilegs 1771 wurde die Stadt bedeutungslos. Der neue Landesherr Markgraf Karl Friedrich von Baden verleiht der Stadt neuen Glanz, indem er erneut Friedensverhandlungen im Schloss initiiert. Auf dem Rastatter Kongress verhandeln Frankreich und das römisch-deutsche Reich nach dem ersten Koalitionskrieg um die Rheingrenze. Die seit dem 17. Jh. stetigen Grenzdifferenzen sorgen dafür, dass Rastatt Mitte des 19. Jahrhunderts zur Bundesfestung ausgebaut wird. Und sie wird schließlich 1849 Zufluchts-und zugleich Kapitulationsort für das Revolutionsheer und das Ende der bürgerlich-liberalen „Märzrevolution“.
Das sind die Themen der Führung. Falls Sie neugierig geworden sind und mehr über diese Ereignisse erfahren möchten, sind Sie bei freiem Eintritt herzlich eingeladen, an dem geführten Rundgang durch die Dauerausstellung Teil zu nehmen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Wir weisen auf die Corona-Hygieneverordnungen hin, die das Tragen eines Mundschutzes und Abstandsregeln vorschreiben.