Station: [14] Der berühmte Paragraph 11
M: Auf dem Boden liegen die geleerten Weinflaschen. Dazu noch Champagner, ein Fass Bock-Bier, ein paar Flaschen Bitter und Nordhäuser Kümmel … Die Herren dieser Studentenverbindung lassen es ordentlich krachen.
F: Kein Wunder, es gilt der Paragraph 11. Kennen Sie nicht? Ist vielleicht besser so. Denn nach Paragraph 11 …
M: … wird weitergesoffen.
F: Oder auf Latein, weil das gleich ein bisschen kultivierter klingt:
M: Porro bibitur!
F: Der Paragraph 11 war wohl der bekannteste Paragraph aus den sogenannten Bier-Comments. In solchen Comments wurden die Regeln und Gebräuche der Studentenverbindungen festgehalten. Und der Bier-Comment kümmerte sich, wie der Name schon sagt, um die „Regeln in sogenannten Bierangelegenheiten“.
M: Der älteste schriftlich überlieferte Bier-Comment stammt aus Tübingen. Er entstand um das Jahr 1815. Den ältesten Beleg für den Paragraphen 11 findet man im „Neuen jenaischen Biercomment“ aus dem 1853.
F: Grundsätzlich pflegte jede Studentenverbindung ihre eigenen Comments, es gab jedoch auch Gemeinsamkeiten – so wie etwa den Paragraphen 11. Die Comments sind dabei als eine Art Parodie bestehender Verhaltensvorschriften zu verstehen.
M: In diesem Sinne: Porro bibitur!
Foto: © Förderverein Museum im Steinhaus e.V.