Station: [16] Emil Cauer - Der Beginn der Cauer-Dynastie
Hier, Herr Staatsanwalt, ein Schreiben von Emil Cauer.
Emil Cauer? Helfen Sie mir auf die Sprünge, Herr Schmitz.
Moment, hier habe ich die Akte.
So: Emil Cauer, Bildhauer aus Bad Kreuznach. Geboren 1800 in Dresden, Ausbildung an der Berliner Akademie, seit 1831 in Bad Kreuznach wohnhaft. Zunächst als Zeichenlehrer tätig, seit 1840 dann verstärkt als Bildhauer. Zwei Söhne, Carl Cauer und Robert Cauer. Die beiden sind ebenfalls Bildhauer. Ein Familienbetrieb also.
Und was können wir für Herrn Cauer senior tun?
Moment, ich lese Ihnen das Schreiben vor. „Euer Wohlgeboren zeige ich hierdurch ergebenst an, dass Herr Nicoletti in Düsseldorf sich erlaubt hat, einige meiner kleinen plastischen Arbeiten … in verbotener Weise nachzuformen und zu verkaufen. Sollte derselbe es nicht zugestehen wollen, so wird der Herr Graf Stanislaus von Kalckreuth in Düsseldorf bereit seyn zu bezeugen, dass er einen Bettelknaben bei ihm gekauft hat, der dem meinigen nachgeformt ist. Hochachtungsvoll, Ihr Emil Cauer, der Ältere.“
Ein Fall von Plagiat. In der Tat kein Kavaliersdelikt. Aber warten Sie mal … Cauer?! Da war doch was. Hat der nicht tatsächlich einige seiner Statuetten gegen unautorisierte Nachbildungen schützen lassen?
In der Tat, in der Tat. Diese kleinen Figuren sind aber auch reizend. Meine Schwiegermutter war vor Kurzem auf Kur in Bad Kreuznach – und hat uns eine mitgebracht. Die Figur hat irgendwas mit Märchen oder Sagen zu tun, vielleicht war es auch Shakespeare. Ich hab da kein Auge dafür. Ich habe nur gehört, dass der Cauer für ebensolche Figuren bekannt ist. Die sind bei den Kurgästen sehr beliebt – speziell beim alten Adel sowie bei den Industriellen und dem Großbürgertum.
Ich befürchte nur, dass wir in dieser Sache für Herrn Cauer nicht viel tun können. Die Beweise reichen leider nicht aus, wie so oft. Seien sie so gut und setzen Sie ein Schreiben auf. So in der Art … ähm ... „In der Untersuchungssache wider … theile ich Ihnen mit, dass der Angeklagte … durch Erkenntnis des hiesigen Königlichen Stadtgerichts … des wissentlichen Verkaufs und Freihaltens unerlaubter Nachbildungen eines Kunstwerks nicht eindeutig überführt werden kann.“
Alle Abbildungen : © Schloßparkmuseum Kreuznach