Station: [4] Organisation der Bruderschaft


M: Die Fischerei-Bruderschaft war ähnlich einer Zunft organisiert. Das heißt, es gab Strukturen, Gesetze und Regeln. Die Mitglieder waren der sogenannten Fischerei-Ordnung unterworfen. In dieser wurde nicht nur die Mitgliedschaft geregelt, sondern auch das gemeinschaftliche Leben und Arbeiten. Denn die Fischer bewirtschaften das Gewässer seit jeher gemeinschaftlich. Das bedeutet unter anderem: Es kann nicht von einzelnen verkauft werden. Und auch die Eigentumsrechte können nicht einfach auf andere übertragen werden.

F: Die älteste, noch existierende Satzung stammt aus dem Jahr 1843. Sie musste neu verfasst werden, nachdem die alte Satzung bei einem Brand zerstört worden war. In 20 Paragraphen werden die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft geregelt und die damit verbundenen Pflichten. Fangzeiten, Fischereibetrieb und die Verteilung des Fangs sind ebenfalls genau aufgelistet. Genauso wie die Hilfsleistungen für bedürftige Mitglieder.

M: Angeführt wird die Bruderschaft seit jeher vom Brudermeister. Er vertritt die Bruderschaft in der Öffentlichkeit, leitet die Versammlung der Fischer, das sogenannte Geding, und übernimmt die Vereidigung neuer Mitglieder.

F: Bei offiziellen Anlässen trägt der Brudermeister eine Amtskette. Sie sehen Sie in der Vitrine vor sich. Die Kette besteht aus 14 Gliedern, jedes Glied trägt den Namen einer Fischer-Familie. In der Mitte kann man das Wappen der Bruderschaft erkennen. Der Lachs und die Goldmünze wurden der Bruderschaft von der Würzburger Fischerzunft gestiftet. Bergheim und Würzburg sind nämlich die ältesten Fischerzünfte Deutschlands. Die Geschichte der Würzburger Zunft reicht bis in das Jahr 1010 zurück.

M: Die Aufnahmeriten in die Bruderschaft haben sich über die Jahrhunderte hinweg kaum verändert. Aufgenommen werden nur die legitimen männlichen Nachkommen der Fischer-Familien. Den Töchtern und unehelich geborenen Söhnen war und ist der Zugang zur Bruderschaft verwehrt.

 

Foto: © Fischereimuseum Bergheim/Sieg