Station: [8] Humanitäres Völkerrecht


An dieser Stelle möchten wir mit Ihnen über das humanitäre Völkerrecht sprechen. Mit den Menschenrechten haben wir uns vorhin schon in der Kanzel auseinandergesetzt. Sie erinnern sich? Die Allgemeinen Menschenrechte, die 1948 von den Vereinten Nationen erklärt wurden? Hier jedoch geht es um das Genfer Rotkreuz-Abkommen zum humanitären Völkerrecht von 1949. Es wurde nur ein Jahr nach der Erklärung der Allgemeinen Menschenrechte verabschiedet.

Menschenrecht – Völkerrecht? Ist das nicht das gleiche?

Nein. Zwar streben beide den Schutz des Lebens und der Menschenwürde an. Aber es gibt Unterschiede. 

Die wären?

Menschenrechte besitzt jeder Mensch automatisch von Geburt an. Das humanitäre Völkerrecht ist ein für bewaffnete Konflikte geschaffenes Sonderrecht. Es dient dem Schutz von Personen – also Zivilisten, Verwundeten, Kranken, medizinischem Personal oder gefangenen Soldaten – also allen, die nicht aktiv kämpfen. Sie basieren auf den vier Genfer Konventionen von 1949. Nahezu jeder Staat der Welt hat die Konventionen unterzeichnet. Hier an den Tafeln können Sie es nachlesen. Übrigens Originalstücke der Expo 2000 in Hannover! 

Es gibt also Regeln, die menschliches Leid im Krieg verringern sollen – und so für ein Mindestmaß an Humanität sorgen?

Ja, und es ist die Aufgabe des Roten Kreuzes, die Regeln des humanitären Völkerrechts zu verbreiten, damit sie im Ernstfall bekannt sind und umgesetzt werden. Teil seines Auftrags ist auch, in einem Krieg darauf zu achten, dass alle Parteien das Völkerrecht einhalten und es gegebenenfalls auch einzufordern.

 

Foto: © Rotkreuz Museum