<< < Station: [28] Der Umgang mit politischen Gefangenen


F: Sie stehen hier vor einem Nachbau einer Haftzelle des Stasi-Untersuchungsgefängnisses Leipzig. Als Geheimpolizei verfügte die Stasi einerseits über umfassende Befugnisse, andererseits agierte sie ohne jegliche rechtsstaatliche Kontrolle.

M: Wer als politischer Gefangener in Untersuchungshaft kam und für wie lange – darüber entschied nicht etwa ein unabhängiges Gericht, sondern allein die Stasi. Erst nach einer Verurteilung wurden die Häftlinge in eine „normale“ Vollzugsanstalt verlegt. Allein für ihre Zwecke betrieb die Stasi 17 Untersuchungshaftanstalten. Wo sich diese in der DDR befanden, können Sie an der Karte rechts neben der Zellentür sehen. 

F: Manche Gefängnisse hatten besondere Aufgaben. In Karl-Marx-Stadt, dem heutigen Chemnitz, wurden zum Beispiel all jene Häftlinge konzentriert, von denen man wusste, dass sie in wenigen Tagen von der Bundesrepublik freigekauft würden. In Neubrandenburg saßen vor allem Gefangene ein, die selbst einmal Teil der staatlichen Organe gewesen waren.

M: Eines der bekanntesten Stasi-Gefängnisse ist die Haftanstalt Bautzen II. Sie war eine   Sonderstrafvollzugsanstalt für politische Gefangene und besaß einen Hochsicherheitstrakt mit 200 Haftplätzen für Sondergefangene. Das waren unter anderem Regimekritiker, Gefangene aus Westdeutschland, Spione oder Kriminelle mit prominentem Sonderstatus. Frauen, die aus politischen Gründen inhaftiert waren, kamen meist in das Frauengefängnis Hoheneck und saßen dort zusammen mit Kriminellen in einer Zelle. Es waren große Zellen mit teilweise 48 Insassen.

Foto: © DDR-Museum Pforzheim